Darf ich ein Haustier in der Mietwohnung halten?

15. Dezember 2025 | Versicherungen

Welche Regeln gelten für Hunde und Katzen? Und was sollte man beachten, bevor ein neues Haustier zuhause einzieht?

Getigerte Katze sitzt auf einem Holztisch in einer hellen Küche Foto von Paul Hanaoka auf Unsplash

Für viele Menschen sind Haustiere Familienmitglieder und wichtige Begleiter im Alltag. Entsprechend groß ist die Unsicherheit, wenn ein Umzug ansteht oder ein neues Tier einziehen soll: Darf ich ein Haustier in der Mietwohnung halten? Die Thematik ist komplex, weil sie das deutsche Mietrecht, individuelle Hausordnungen und die persönliche Einschätzung von Vermietern verbindet.

Haustiere im Mietrecht: Welche Rolle spielt der Mietvertrag?

Der Mietvertrag ist die wichtigste Grundlage dafür, ob und in welchem Umfang Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen. Viele Tierhalter übersehen jedoch, dass Formulierungen im Vertrag sehr unterschiedlich ausfallen können – und jede Variante andere Rechte und Pflichten mit sich bringt.

Grundsätzlich gilt: Der Mietvertrag entscheidet zunächst darüber, ob ein Haustier erlaubt, verboten oder genehmigungspflichtig ist. Allerdings sind nicht alle Klauseln automatisch wirksam. Einige Formulierungen sind zu allgemein oder widersprechen geltendem Mietrecht. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die entsprechenden Passagen.

Typische Varianten im Mietvertrag sind:

1. Tierhaltung ist erlaubt

Einige Mietverträge schreiben ausdrücklich, dass Tierhaltung gestattet ist. In diesem Fall dürfen Sie Kleintiere, aber oft auch Hunde und Katzen halten – dennoch empfiehlt es sich, größere Tiere mit dem Vermieter abzusprechen, um Konflikte zu vermeiden.

2. Tierhaltung ist erlaubt, aber genehmigungspflichtig

Dies ist die häufigste Variante. Der Vermieter muss Ihnen die Haltung von Hunden oder Katzen erlauben, darf dies aber nicht willkürlich verweigern. Eine sachliche Begründung ist notwendig. Kleintiere sind auch hier immer erlaubt – selbst ohne Genehmigung.

3. Tierhaltung ist grundsätzlich verboten

Solche Klauseln sind häufig teilweise unwirksam, da ein absolutes Verbot Kleintiere mit einschließen würde. Verbote können allerdings wirksam sein, wenn sie klar begründet wurden und individuell ausgehandelt sind.

4. Unklare oder fehlende Formulierungen

Ist im Mietvertrag nichts geregelt, gilt:

  • Kleintiere sind erlaubt
  • Für Hunde und Katzen braucht man in der Regel eine Genehmigung
  • Der Vermieter muss fair abwägen (Hausfrieden, Nachbarn, Größe des Tieres)

Kleintiere in der Mietwohnung

Unter Kleintieren versteht man Tierarten, die in geschlossenen Behältnissen wie Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden und die in der Regel keine nennenswerte Störung für Nachbarn verursachen. Diese Tiere gelten als Teil des „vertragsgemäßen Gebrauchs“ einer Wohnung – sie beeinträchtigen weder die Substanz des Gebäudes noch die allgemeine Hausruhe.

Hamster im Käfig – niedlicher Hamster in seinem Gehege
Foto von Sunira Moses auf Unsplash

Zu den klassisch erlaubten Kleintieren zählen:

  • Hamster – leise, nachtaktive Tiere, die im Käfig leben
  • Meerschweinchen – klein, gut haltbar und meist ruhig
  • Kaninchen – ebenfalls in Käfigen oder Gehegen gehalten, ohne wesentliche Lärmbelastung
  • Wellensittiche und andere kleine Vögel – ihre Lautstärke gilt üblicherweise als sozialadäquat
  • Fische – Aquarien stellen keine Beeinträchtigung für Nachbarn dar
  • Ungefährliche Reptilien, wie Schildkröten – werden in Terrarien oder Gehegen gehalten und verursachen weder Lärm noch Schäden

Kleintiere sind somit die unproblematischste Form der Tierhaltung in Mietwohnungen – sie sind grundsätzlich erlaubt, und Sie müssen Ihren Vermieter in der Regel nicht um Erlaubnis fragen.

Hunde und Katzen in der Mietwohnung: Einzelfallentscheidung

Bei Hunden und Katzen ist die Situation anders. Sie gelten nicht als Kleintiere. Daher braucht es hier eine Einzelfallprüfung, die Folgendes berücksichtigt:

  • Art und Größe des Tieres
  • Temperament (z. B. Jagdtrieb, Bellverhalten)
  • Anzahl der Tiere
  • Wohnumgebung (Mehrfamilienhaus, ruhige Wohnlage etc.)
  • mögliche Beeinträchtigung von Nachbarn

Wie gehe ich vor, wenn ich ein Haustier anschaffen möchte?

Wenn Sie planen, ein Haustier in eine Mietwohnung aufzunehmen, lohnt es sich, Schritt für Schritt vorzugehen. So vermeiden Sie Konflikte, schaffen Transparenz und stellen sicher, dass Tierhaltung in Ihrer Wohnsituation gut möglich ist. Folgende Punkte helfen Ihnen dabei:

1. Mietvertrag sorgfältig prüfen

Bevor Sie überhaupt über die Tieranschaffung nachdenken, sollten Sie Ihren Mietvertrag genau durchlesen. Viele Verträge enthalten spezielle Klauseln zur Haustierhaltung – von Erlaubnissen über Einschränkungen bis hin zu Genehmigungspflichten.

2. Vermieter schriftlich informieren

Bei Hunden und Katzen ist eine Rücksprache mit dem Vermieter immer notwendig, selbst wenn der Mietvertrag keine klare Regelung enthält. Eine schriftliche Anfrage bietet Ihnen Sicherheit und schafft eine verbindliche Grundlage. Nennen Sie dabei:

  • Art und Rasse des Tieres
  • Größe, Alter und besondere Eigenschaften
  • Informationen zur Haltung (z. B. reine Wohnungskatze, ruhiger kleiner Hund, Begleithund)

Eine positive, sachlich formulierte Anfrage erhöht die Wahrscheinlichkeit auf Zustimmung.

3. Tierhaltung nachvollziehbar begründen

Auch wenn Vermieter Haustiere nicht grundlos ablehnen dürfen, hilft eine gute Begründung Ihrer Anfrage weiter. Viele Vermieter reagieren positiv, wenn sie wissen, dass:

  • das Tier gut erzogen ist
  • kein aggressives Verhalten zeigt
  • keine übermäßige Lärmbelastung zu erwarten ist
  • das Tier nicht stundenlang allein gelassen wird
  • Sie über Erfahrung mit Tierhaltung verfügen

Zeigen Sie, dass Sie Verantwortung übernehmen und Rücksicht auf Mitbewohner nehmen.

4. Nachbarn mit einbeziehen

Ein gutes Miteinander im Haus ist ein wichtiger Faktor – für Sie, Ihr Tier und alle anderen Bewohner. Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn oder eine freundliche Vorankündigung kann Konflikte verhindern, bevor sie entstehen. Besonders sinnvoll ist dies:

  • bei Hunden, die im Treppenhaus sichtbar sind
  • bei Katzen mit Freigang
  • bei Situationen, in denen im Haus bereits Tierhaltung Thema war

Rücksicht und Kommunikation schaffen Vertrauen.

5. Tierärztliche Einschätzung einholen

Vor allem bei älteren Tieren, sehr ruhigen Tieren oder Tieren mit speziellen Bedürfnissen kann eine kurze tierärztliche Einschätzung helfen. Tierärztinnen und Tierärzte können bestätigen:

  • ob ein Tier sozialverträglich ist
  • ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die Haltung erleichtern
  • ob besondere Bedürfnisse vorliegen

Eine solche Einschätzung kann Vermietern und Nachbarn Sicherheit geben.

FAQ: Häufige Fragen zu Haustieren in der Mietwohnung

Dürfen Vermieter Katzen verbieten?

Ein vollständiges und pauschales Katzenverbot im Mietvertrag ist in der Regel unwirksam. Vermieter dürfen jedoch im Einzelfall begründen, warum sie die Haltung ablehnen, etwa wenn:

  • extreme Allergien im Haus bekannt sind
  • bereits Tierhaltungen für Konflikte gesorgt haben
  • die Katze ausschließlich draußen lebt und andere Gärten oder Wohnungen beeinträchtigt

Dürfen Vermieter Hunde verbieten?

Ein generelles Hundeverbot im Mietvertrag ist zwar möglich, aber nicht jede Klausel ist automatisch wirksam. Bei Hunden spielen Faktoren eine Rolle wie:

  • Größe und Rasse
  • eventuelle Gefährlichkeit oder Listenhund-Einstufungen
  • potenzielle Lärmbelastung (z. B. häufiges Bellen)
  • Erfahrungen im Haus
  • Reaktionen der Nachbarn
Hund liegt im weichen Korb im Wohnzimmer vor dem Fenster mit Zimmerpflanzen
Foto von Chewy auf Unsplash

Darf ich einen Hund in der Mietwohnung zu Besuch haben?

Die Antwort ist eindeutig: Besuchshunde sind in der Regel erlaubt.

Das begründet sich wie folgt:

  • Besuch fällt unter die normale Nutzung der Wohnung
  • Kurzzeitige Tierbesuche beeinträchtigen den Hausfrieden kaum
  • Vermieter können Besuch nicht untersagen

Ausnahme: Wenn der Hund regelmäßig oder dauerhaft mit in der Wohnung lebt, gilt er als gehalten – dann wäre eine Zustimmung erforderlich.

Was passiert, wenn ein Nachbar sich durch mein Haustier gestört fühlt?

Im ersten Schritt hilft meist ein offenes Gespräch. Kommt es dennoch zu Beschwerden beim Vermieter, wird im Einzelfall geprüft, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt – etwa dauerhaftes Hundegebell oder Verschmutzungen im Treppenhaus. In solchen Fällen kann der Vermieter Auflagen formulieren oder Maßnahmen verlangen.

Muss ich für ein Haustier mehr Miete oder Nebenkosten zahlen?

Für Haustiere darf keine zusätzliche Miete verlangt werden. Schäden, die durch Tiere entstehen, müssen jedoch ersetzt werden – entweder über die Haftpflichtversicherung oder aus eigener Tasche.

Fazit: Haustiere in der Mietwohnung mit Rücksicht und klaren Regeln

Kleintiere dürfen in Mietwohnungen nahezu immer gehalten werden, da sie weder den Hausfrieden stören noch die Substanz der Wohnung beeinträchtigen. Bei Hunden und Katzen hängt die Erlaubnis hingegen von der individuellen Situation ab. Vermieter dürfen die Haltung nicht pauschal verbieten, müssen aber die Interessen aller Mietparteien sorgfältig abwägen.

Wer frühzeitig das Gespräch sucht, transparent informiert und Rücksicht auf Nachbarn nimmt, schafft eine verlässliche Grundlage für ein harmonisches Zusammenleben im Mietshaus – und für ein sicheres, stabiles Zuhause für das eigene Tier.

Für alle Fragen zur Gesundheit und zum Wohlbefinden Ihres Haustiers stehen Ihnen Tierärztinnen und Tierärzte in Ihrer Region unterstützend zur Seite.