Krankschreibung wegen Haustier: Geht das?

19. Januar 2026 | Pflege

Hund krank - was tun wegen der Arbeit? Berufstätige stehen mit zeitlichen Aufwänden der Haustierpflege oft im Konflikt mit ihren Pflichten.

Hund sitzt am Laptop auf einem Tisch vor gelber Wand Foto von Ayla Verschueren auf Unsplash

Für viele von uns sind unsere Hunde, Katzen, Kaninchen oder Vögel vollwertige Familienmitglieder. Wenn ein geliebtes Haustier plötzlich erkrankt oder sich verletzt, sind sie unsere absolute Priorität.

Neben der Sorge um das Wohl des Tieres stellt sich schnell die drängende Frage: Wie lässt sich die notwendige Betreuung oder ein dringender Tierarztbesuch mit den beruflichen Pflichten vereinbaren?

Als Tierbesitzer sind Sie in dieser Situation nicht allein. Die Balance zwischen der Verantwortung für ein krankes Haustier und den Anforderungen des Berufslebens ist eine echte Herausforderung.

Wann der Paragraph 616 BGB greift

Die wichtigste Vorabinformation: Das deutsche Arbeitsrecht sieht keine explizite gesetzliche Regelung vor, die Tierbesitzern einen Anspruch auf Sonderurlaub oder eine Krankschreibung wegen der Pflege eines kranken Haustiers gewährt. Ihr Haustier gilt rechtlich gesehen nicht als naher Angehöriger im Sinne des Gesetzes.

Dennoch gibt es Paragrafen und Möglichkeiten, die in solchen Notsituationen greifen können.

Der wohl relevanteste rechtliche Ankerpunkt ist der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph regelt die vorübergehende Verhinderung an der Dienstleistung.

Nach § 616 BGB behält ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Vergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wird.

Da die Pflege des Haustiers nicht als in Ihrer Person liegender Grund gilt, greift § 616 BGB nicht direkt für die Tierpflege. Er kann aber relevant werden, wenn Sie wegen eines unvorhersehbaren, zwingenden Ereignisses wie einem akuten Notfall, der den sofortigen Transport zum Tierarzt erfordert, kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen.

Ist Ihr Tier in einer lebensbedrohlichen Situation, kann dies als ein zwingender, unvorhersehbarer Grund gewertet werden, der Ihnen die sofortige Anwesenheit am Arbeitsplatz unmöglich macht. Hierbei handelt es sich in der Regel nur um einen kurzfristigen Zeitraum (wenige Stunden), um den Notfall zu versorgen.

Für geplante oder reguläre Tierarztbesuche während der Arbeitszeit gilt § 616 BGB in der Regel nicht. Solche Termine müssen in Ihrer Freizeit wahrgenommen werden oder die verlorene Arbeitszeit muss nachgeholt werden.

Wichtig: Der § 616 BGB kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Ihren Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder modifiziert werden. Prüfen Sie daher immer zuerst Ihre individuellen vertraglichen Regelungen.

Geht eine Krankschreibung wegen Haustier-Pflege?

Arbeitsunfähig?

Um es klarzustellen: Ein Arzt kann Sie nicht krankschreiben, weil Ihr Haustier krank ist. Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nur ausgestellt, wenn Sie selbst aufgrund einer eigenen Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Kinderkrankentage

Auch die Regelung “Kind-krank” trifft auf Haustiere nicht zu. In Deutschland können Eltern, deren Kind krank ist, eine Anzahl an Kinderkrankentagen nehmen, während sie sich um ihre Kinder kümmern können und währenddessen Kinderkrankengeld bekommen. Auch, wenn viele Tierbesitzer:innen das anders empfinden – Tiere sind keine Kinder und die Regelung greift hier grundsätzlich nicht.

Indirekte Krankschreibung

In sehr seltenen Fällen, etwa nach einem traumatischen Erlebnis wie einem schweren Unfall des Tieres oder dessen Tod, kann die emotionale Belastung oder ein akuter Schock bei Ihnen selbst zu einer psychosomatischen Reaktion führen, die eine eigene Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. In diesem Fall ist zwar die Gesundheit des Tieres der Auslöser, die Krankschreibung bezieht sich aber ausschließlich auf Ihre Gesundheit, wenn sie dadurch belastet wird. Dies ist jedoch die Ausnahme und muss medizinisch durch einen Humanmediziner festgestellt werden.

Praktische Lösungen für berufstätige Tierhalter

Da die rechtliche Lage wenig Spielraum bietet, sind proaktive Kommunikation und das Ausschöpfen anderer Optionen der Schlüssel.

Urlaubstage

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht kulant ist oder Ihre Arbeitszeiten nicht flexibel genug sind, ist die einfachste Lösung, für im Voraus geplante Termine beim Tierarzt/der Tierärztin Urlaubstage zu nehmen. Im Idealfall reicht ein halber Tag aus.

Vertrauensarbeitszeit und Überstunden

Die beste Lösung ist oft das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Bitten Sie aktiv um flexible Lösungen: Eine praktische Option ist, angesammelte Überstunden oder Gleitzeitguthaben zu nutzen.

Unbezahlter Urlaub

Ist die Betreuung über einen längeren Zeitraum notwendig, kann unbezahlter Urlaub eine Option sein – dies liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers.

Home Office

Falls möglich, fragen Sie, ob Sie Ihre Arbeit für ein oder zwei Tage ins Homeoffice verlegen können, um Ihr Tier im Blick zu behalten. Viele Arbeitgeber sind hier in den letzten Jahren kulanter geworden, einige verschärfen ihre Regelungen aber in letzter Zeit auch wieder.

Tipps zur Organisation des Tierarztbesuchs

Für den Tierarztbesuch während der Arbeitszeit bieten sich folgende Strategien an:

Art des TerminsEmpfohlene Vorgehensweise
Routineuntersuchung/ImpfungTermin außerhalb der Kernarbeitszeit vereinbaren, Gleitzeit nutzen, Überstunden nehmen
Nicht-akute KrankheitTermin am frühen Morgen oder späten Nachmittag legen, sodass nur wenig Arbeitszeit verloren geht und diese nachgeholt werden kann
Akuter NotfallSofortige Benachrichtigung des Arbeitgebers. Kurzfristige Freistellung unter Berufung auf Notfalllage (§ 616 BGB, falls nicht ausgeschlossen)

Alternative: Haustier-Sitter und Netzwerke

Wenn Sie nicht selbst freinehmen können, wäre die erste Option, auf Ihr Netzwerk zurückzugreifen. Vielleicht haben Sie im Umfeld vertrauenswürdige Personen, die sich mit der Situation auskennen und vorübergehend die Pflege übernehmen oder mit dem Tier zum Tierarzt fahren.

Alternativ gibt es Tierbetreuungsdienste mit Pflegefokus. Dort gibt es professionelle Sitter, die auf die Pflege kranker oder älterer Tiere spezialisiert sind. Vor allem, wenn Ihr Tier älter ist oder öfter oder für längere Zeit krank ist, kann das die beste Option sein.

Bei schweren Erkrankungen ist oft ohnehin eine stationäre Aufnahme in einer Tierklinik die beste Lösung.

Der Verlust eines Tieres: Trauer und berufliche Auszeit

Einer der emotional schwierigsten Aspekte ist der Verlust eines geliebten Haustiers.

Kann der Arzt mich krankschreiben, weil Katze/Hund gestorben ist?

Hier gilt ebenfalls: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall eines Haustieres. Der Tod eines Haustieres wird im Gesetz nicht mit dem Tod eines nahen Angehörigen gleichgestellt.

Dennoch kann die Trauer überwältigend sein. Viele Arbeitgeber zeigen sich hier aus Kulanz entgegenkommend. Sprechen Sie offen mit Ihrem Vorgesetzten und bitten Sie um einen Tag Freistellung (Urlaub oder Überstundenabbau) zur Bewältigung der ersten Schockphase und eventuellen Organisation der Beerdigung/Einäscherung.

Eine weitere gute Option ist Homeoffice für die ersten Tage, um die Trauer in einem vertrauten Umfeld zu verarbeiten.

Sollte die Trauer zu einer medizinisch feststellbaren psychischen Belastung führen, die Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt (z. B. eine akute Belastungsreaktion), kann dies in der Tat eine Krankschreibung durch einen Humanmediziner nach sich ziehen. Dies ist aber eine Krankschreibung wegen Ihrer eigenen Erkrankung, nicht wegen des Verlusts des Tieres an sich.

Psychologische Bewältigung der Trauer

Die Trauer um ein Haustier ist legitim und wichtig. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu suchen. Viele Tierärzt:innen und Kliniken bieten Adressen von Trauerbegleitern an, die auf den Verlust eines Tieres spezialisiert sind. Auch der Austausch mit anderen Tierbesitzern kann sehr hilfreich sein.

Haustier und berufstätig: Wie lässt sich das vereinbaren?

Tipp 1: Notfallplan erstellen

Haben Sie eine Liste mit Notfallkontakten (Tierarzt, Tierklinik, Vertrauensperson für Abholung) griffbereit. So können Sie im Krankheitsfall Ihres Tieres sofort organisiert reagieren.

Eine Tierkrankenversicherung oder ein Notgroschen hilft, dass Sie im Notfall nicht wegen finanzieller Sorgen zögern müssen, die beste Versorgung zu gewährleisten.

Tipp 2: Tiergerechte Arbeitsgestaltung

Je flexibler Ihre Arbeitszeiten, desto einfacher. Nutzen Sie Ihre Pausen, um nach Ihrem Tier zu sehen oder es kurz auszuführen.

Falls Ihr Arbeitgeber es erlaubt, kann ein gut erzogener Hund manchmal mit zur Arbeit genommen werden.

Zusammenfassung und Fazit

Die Vereinbarkeit von einem kranken Haustier und dem Beruf ist primär eine Frage der Organisation, Kommunikation und Kulanz.

ThemaStatus & Lösung
Krankschreibung wegen HaustierpflegeNEIN. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Krankschreibung geht nur bei eigener, ärztlich festgestellter Erkrankung.
Tierarztbesuch während ArbeitszeitEin kurzfristiger Notfall kann über § 616 BGB gedeckt sein (wenn nicht durch den Vertrag ausgeschlossen). Bei geplanten Terminen sind meistens Urlaubs-/Überstundenabbau oder Nacharbeit erforderlich.
Sonderurlaub wegen Tod des TieresNEIN. Hier besteht kein gesetzlicher Anspruch; es muss immer mit dem Arbeitgeber über Kulanzlösungen (Überstundenabbau/Urlaub) gesprochen werden.
Die beste LösungOffene Kommunikation, Nutzung von Gleitzeit, Homeoffice-Optionen und die Erstellung eines Notfallplans.


 

Ihre Verantwortung als Haustierbesitzer ist hoch, aber mit vorausschauender Planung und einem offenen Dialog mit Ihrem Arbeitgeber können Sie Ihrem Tier auch in schwierigen Zeiten die notwendige Fürsorge zukommen lassen, ohne Ihre beruflichen Pflichten zu vernachlässigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ich wegen Trauer um mein Haustier eine Krankschreibung bekommen?

Eine direkte Krankschreibung wegen der Trauer ist rechtlich nicht vorgesehen. Wenn der Verlust jedoch zu einer akuten psychischen Belastung oder körperlichen Symptomen führt, die Sie arbeitsunfähig machen, kann Ihr Hausarzt eine Krankschreibung aufgrund Ihrer eigenen, medizinisch festgestellten Erkrankung ausstellen.

Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Arbeit erscheine, weil mein Tier krank ist?

Dies stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar (unentschuldigtes Fehlen). Im besten Fall wird Ihnen unbezahlter Urlaub abgezogen; im schlimmsten Fall kann dies zu einer Abmahnung oder im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.

Darf mein Arbeitgeber mir Sonderurlaub gewähren, obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt?

Ja, das darf er. Viele Arbeitgeber zeigen sich aus Kulanz und zur Stärkung der Mitarbeiterbindung verständnisvoll und gewähren bezahlte Freistellung (Sonderurlaub) oder unbezahlten Urlaub. Dies ist eine individuelle Entscheidung des Arbeitgebers.